Der Wartungsvertrag

Ein Wartungsvertrag spart Energie und sorgt für einen zuverlässigen Betrieb! Autos und Heizungsanlagen haben eines gemeinsam: sie arbeiten mit hoch entwickelten Verbrennungsmaschinen. Beim Auto ist eine systematische Wartung und Pflege selbstverständlich. Das sollte auch bei einer Heizungsanlage so sein. Immerhin bringt es ein Heizkessel jährlich auf rund 1.600 Betriebsstunden; das entspricht einer Auto-Laufleistung von 80.000 km!

Der Wirkungsgrad des Kessels sinkt, wenn der Heizungsfachmann nicht jedes Jahr den Verbrennungsraum reinigt. Russ isoliert die Heizflächen des Kessels und lässt dadurch die Abgastemperatur ansteigen. Jeder Millimeter Russ senkt den Wirkungsgrad um 5 % – entsprechend steigt der Öl- bzw. Gasverbrauch.

Durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Heizungsfachmann sorgt der Anlagen-Betreiber für den sicheren, zuverlässigen Betrieb und sparsamen Brennstoffverbrauch seiner Heizung.

Bund und Länder empfehlen die jährliche Kontrolle der Heizungsanlage.

Dennoch hat nur etwa jeder fünfte Anlagen-Betreiber einen Wartungsvertrag. Erst im Störfall wird der Heizungsbauer gerufen, so die gängige Praxis. Um Störungen zu vermeiden und um den Wert der Heizungsanlage zu sichern, empfehlen Fachleute die regelmäßige Wartung, möglichst systematisch auf einer Vertragsbasis. Solche Wartungsverträge sorgen für den sicheren, zuverlässigen Betrieb und für sparsamen Brennstoffverbrauch.

Sorgenfreier Betrieb

Um die jährliche Terminierung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Wir kontaktieren Sie rechtzeitig vor der durchzuführenden Wartung und sprechen einen Termin mit Ihnen ab.

Die Kosten für einen Wartungsvertrag werden beim vermieteten Wohnobjekt steuerlich als Aufwand vom Finanzamt anerkannt oder sie können auf die Mietparteien umgelegt werden. Punkte, die bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zusätzlich für den Abschluss eines Wartungsvertrages sprechen können.

Dazu kommt, dass bei gewarteten Anlagen der Schornsteinfeger nur einmal zur jährlich vorgeschriebenen Kontrollmessung kommen muss. Er trifft eine Heizungsanlage an, die allen Vorschriften entspricht. Eventuelle Kosten für eine zweite Messung entfallen.

Ein Wartungsvertrag für mindestens eine Kontrolle im Jahr kostet zwischen 150 und 250 EUR – je nachdem, was der Servicetechniker alles erledigen soll: Reinigen der Heizflächen, Prüfen und Einstellen des Brenners, Kontrolle aller Sicherheitsfunktionen und der Pumpen, evtl. Entlüften der Anlage. Der geringere Brennstoffverbrauch gleicht die Kosten weitestgehend aus, die Umwelt wird weniger durch Schadstoffe belastet und es besteht ein wesentlich geringeres Risiko, dass die Heizung im kältesten Monat auf Störung geht.

Eine Lösung der Vernunft also.

Kostenfreie Störungsbeseitigung

In unseren Wartungsverträgen ist wahlweise auch die kostenfreie Beseitigung von Störungen an der Feuerungsanlage eingeschlossen. Eine Leistung, die das Kostenrisiko für den Betreiber einer Heizungsanlage überschaubar hält.

Dies bedeutet, dass Ausfälle der Heizungsanlage aufgrund von Verbrennungsstörungen kostenfrei beseitigt werden. Alle notwendigen Verschleißteile werden ersetzt. Neben den reinen Materialkosten fallen keine Kosten für die Ein- und Ausbauarbeiten, Anfahrten, Abgasmessungen, Zulagen usw. an. Die Verschleiß- und Ersatzteile selber werden zum Tagespreis nach Großhandelsliste abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass folgende Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an der Feuerungsanlage nicht im Pauschalpreis enthalten sind und gesondert abgerechnet werden:

  1. Defekte Anlagenteile der Hydraulik wie Schalter, Umschaltventile, Ventile, Pumpen, Ausdehnungsgefäße, Absperrungen
  2. Defekte Regelungsteile, Platinen, Schaltuhren, elektronische Bauteile
  3. Anlagenteile, welche nicht im Heizgerät / Brenner verbaut sind
  4. Aufwendungen die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind
  5. Aufwendungen für falsch eingestellte Zeitschaltuhren, Regelungen oder Thermostate, soweit dies nicht der Auftragnehmer zu verantworten hat
  6. Aufwendungen aufgrund fehlender Stromversorgung, Überspannungsschäden
  7. Aufwendungen aufgrund von Wassermangel, fehlender Entlüftung, defekten Abgasanlagen
  8. Störungen aufgrund von Gasmangel, Ölmangel, verschmutzen Öltanks/Ölleitungen, defekte Ölversorgung
  9. Aufwendungen die durch den Eingriff Dritter bedingt sind.
  10. Aufwendungen für Störungsbeseitigungen, deren Ursachen bereits vor Vertragsabschluss bestanden.